Über uns
Der Coburger Anwaltverein e. V. ist ein Zusammenschluss der in den Amtsgerichtsbezirken Coburg und Lichtenfels zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Als Mitglied des Deutschen Anwaltvereins e. V. und des Bayerischen Anwaltverbandes bietet er seinen Mitgliedern eine Plattform für die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Belange. Im Mitgliederbereich finden sich aktuelle Informationen zu Veranstaltungen, Berufsrecht und Weiterbildung.
Der Verein
Der Coburger Anwaltverein e. V. ist ein Zusammenschluss der in den Amtsgerichtsbezirken Coburg und Lichtenfels zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Er bietet seinen Mitgliedern eine Plattform für die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Belange. Vereinszweck ist zudem die Förderung rechtspolitischer Interessen und wissenschaftlicher Tätigkeiten sowie die Verfolgung von Verstößen Dritter gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz und von Wettbewerbsverstößen.
Darüber hinaus pflegt der Coburger Anwaltverein den gesellschaftlichen Zusammenhalt seiner Mitglieder und auch den Gemeinsinn im Allgemeinen. So konnten in den vergangenen Jahren durch Wohltätigkeitsveranstaltungen und Spenden etwa der Kinderschutzbund Coburg e. V. und der Verein KlinikClowns e. V. unterstützt werden. Beginnend mit der Übernahme der Patenschaft für die „Stolpersteine“ (Projekt zur Erhaltung der Erinnerung an NS-Opfer) im Gedenken an Georg Alexander Hansen und die Gebrüder Dr. Moritz und Martin Bär engagiert sich der Coburger Anwaltverein zugleich pädagogisch für die freiheitlich demokratische Grundordnung in Deutschland.
Gegründet wurde der Coburger Anwaltverein im Jahr 1928. Welche besondere gesellschaftspolitische und geografische Rolle gerade dem Coburger Anwaltverein zukommt, zeigt sich daran, dass seine Wiedergründung mit dem ersten Deutschen Anwaltstag nach dem zweiten Weltkrieg zusammenfiel, der am 1. und 2. Juni 1949 in Coburg stattfand. Der damalige 1. Vorsitzende des Deutschen Anwaltvereins, Dr. Emil Sauer, schrieb in seiner Einladung:
„Der letzte Deutsche Anwaltstag hat vor 20 Jahren in Hamburg stattgefunden. Unser Verein, der die Arbeiten und die Tradition des früheren Deutschen Anwaltvereins … fortsetzen und wieder einen Zusammenschluss aller deutschen Anwälte herbeiführen will, lädt zu der Tagung in Coburg ein, damit wichtige Fragen des Rechts und der deutschen Anwaltschaft vor den Kollegen, den Vertretern der Gerichte, der Justizverwaltungen und der Militärregierungen sowie vor der breiten Öffentlichkeit behandelt werden. (…) Unser Kollege, Dr. Langer, Oberbürgermeister der Stadt Coburg, hat für die Ausgestaltung der Tagung seine Hilfe in großzügiger Weise zugesagt.“
Vorstand
Jeder Verein muss gemäß § 26 Abs. 1 BGB einen Vorstand haben, der den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.
1. Vorsitzender
Rechtsanwalt Wolfgang Hörnlein ist als Mitinhaber der Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler in Coburg selbstständig tätig.
Stellvertretender Vorsitzender
Rechtsanwalt Martin Jensch ist in eigener Kanzlei in Coburg selbstständig tätig.
Schatzmeister
Rechtsanwalt Klaus-Christof Ehrlicher ist als Rechtsanwalt in der Kanzlei Linse in Coburg tätig.
Schriftführer
Rechtsanwalt Peter Woik ist als Mitinhaber der Kanzlei Woik, Nachtigall & Umlauff in Coburg selbstständig tätig.
Satzung
In der Satzung des Coburger Anwaltvereins e. V. sind die wichtigsten Fragen rund um den Verein geregelt, unter anderem der Vereinszweck, Mitgliederrechte und -pflichten, Entscheidungsfindung usw.
Die Satzung finden Sie hier.